Kriminalpolizei Amberg versendet Äußerungsbögen bzgl. der Ermittlungen gegen den Facebook-Abmahner

Heute erreichte mich ein Äußerungsbogen bzgl. der Ermittlungen gegen den Facebook-Abmahner. Offensichtlich erhielten auch weitere Betroffene diesen Fragebogen zur Klärung, ob die im August 2012 versendete Abmahnung, aus deren Sicht rechtswidrig war.

Die Firma Binary Services GmbH, später umbenannt in Revolutive Systems GmbH, hatte vertreten durch die Kanzlei HWK (Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert) innerhalb einer Woche nachweislich knapp 180 „Mitbewerber“, wegen angeblich unzureichenden oder fehlenden Facebook-Impressen abmahnen lassen.

Am 31.01.2013 erstritt die Revolutive System GmbH (ehemals Binary Services GmbH) vor dem Landgericht Regensburg ein positives Urteil gegen einen Mitbewerber wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht (§ 5 TMG) bei Facebook. Das Landgericht setzte sich mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs auseinander, lehnte diesen jedoch im Ergebnis ab.

Die im Äußerungsbogen gestellten Fragen, sollen Aufschluss über eine „betrügerische Absicht“ geben. Zudem taucht die Frage auf, ob man vor der Abmahnung durch Rechtsanwalt Kallert bereits ein ordnungsgemäßes Impressum gehabt hätte. In meinem Fall kann ich die Frage mit ja beantworten, verweise jedoch auf die Belehrung, dass man die Auskunft auf solche Fragen verweigern darf, wenn man sich bei deren Beantwortung in Gefahr sieht, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Ferner wird man im Schreiben darum gebeten, alle relevanten Unterlagen, welche den Ermittlungskomplex betreffen, als Kopie beizufügen. Um den Rechtsstreit so optimal wie nur möglich zu beenden, möchte ich jeden, der dieses Schreiben erhielt, bitten, alle Fragen so gewissenhaft und detailliert wie möglich, zu beantworten.

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