Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH vertreten durch Kanzlei HWK

Heute erreichte mich ein Schreiben vom Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert aus der Kanzlei HWK. Offensichtlich nicht nur mich. Er wirft mir vor, hier auf der Facebook-Seite Heiko-Jendreck-personal-helpdesk-webdesign kein Impressum eingebaut zu haben. Er vertritt die Firma Binary Services GmbH, verteten durch Florian Blischke und Marco Hahn.

Dabei existieren Impressum-Einträge sowohl vom 01.01.2011, vom 01.01.2012 als auch vom 01.07.2012. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden. Hätte der Anwalt nur ein wenig weiter nach unten gescrollt, so wären ihm die Einträge aufgefallen. Würde sich demnach der Sachverhalt ergeben, dass die Kläger das Impressum nicht fanden, so erklärt sich dieser dadurch, dass sie nicht genau hinschauten. Ein mitgesendeter Screenshot soll zur Beweisführung dienen. Dieser zeigt jedoch nur das Einstiegsframe, aus welchem jedoch klar Scrollbalken ersichtlich sind. Der Screenshot ist zudem nicht vollständigt, zeigt er nämlich nur einen kleinen Ausschnitt. Man kann daher davon ausgehen, dass die Seite bewusst unvollständig angezeigt wurde. Die würde jedoch bedeuten, dass mich der Anwalt bewusst täuschen wollte, was im Gegenzug allerdings eine Straftat laut § 263 (1) StGB darstellt.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In seinem Anschreiben wurde ich aufgefordert, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben, in der ich mich verpflichten würde, dem Geschädigten die Kosten zzgl. Auslagenpauschale zu überweisen. Solch eine Unterschrift werde ich selbstverständlich nicht leisten, denn erst dadurch, würde ich mich bereit erklären die geforderte Summe erstatten zu wollen. Ferner überlege ich mir, eine Gegenanzeige zu stellen, um solchen dreisten Abmahnwellen zukünfig Einhalt zu gebieten.

46 Antworten auf „Abmahnung auf Facebook durch die Firma Binary Services GmbH vertreten durch Kanzlei HWK“

  1. Wenn du die Unterlassungserklärung unterschreibst kann das auch als Schuldeingeständnis gewertet werden.

    Ich bin dafür das du die Anzeige machst, allein schon um andere Anwälte abzuschrecken.

  2. Hallo, bei mir heute auch Post von Herrn Kallert. Solche Leute gehören in den Kn***. Was soll ich machen? Auch einen Anwalt hinzu ziehen oder in den Papierkorb?
    Danke und Gruß
    Don

  3. Habe heute das selbe Schrieben erhalten. Identischer Wortlaut. Scheint eine Masche zu sein. Daher ist davon auszugehen, dass auf Masse versucht werden soll, eingeschüchterte Ein-Mann-Unternehmen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Man kann hier sicher ein Berufsverbot des Anwalts erwirken und Betrugsabsichten prüfen lassen.

  4. Nach verschiedenen Telefonaten und eMails mit Betroffenen bin ich zunächst zum Schluss gekommen, eine modifizierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu senden. Ich werde folgenden Wortlaut benutzen:

    Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber dem Unterlassungsgläubiger, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, vorbehaltlich einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung, den Internetauftritt / die Facebookseite nur unter Angabe der nach § 5 TMG geforderten Angaben zu betreiben.

    Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner zur Zahlung einer durch das zuständige Gericht festzusetzenden Vertragsstrafe.

    Diese geht an die Anschrift raus, welche im Anschreiben angegeben wurde sowie an folgende Adresse:
    Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert
    Deglhof 24
    93142 Maxhütte-Haidhof
    DEUTSCHLAND

    An die Akte-Redaktion habe ich mich bereits gewendet.

    Mein Tipp an Alle, kommt der Aufforderung in jedem Fall nach und tragt ein Impressum ein, wenn nicht bereits geschehen oder vorhanden. Bei der Recherche, wohin das Impressum bei Facebook muss, gibt es keine allgemeingültige Aussage. Es gab Richter, die die Position im Infobereich zugelassen haben, andere hingegen nicht. Sie wollten das Impressum am liebsten rechts als eigenständiges Menu-Element sehen, was eine Applikation vorraussetzt. Diese ist recht einfach selbst zu bauen. Anbauanleitungen gibt es viele, wenn man danach bei einer Suchmaschine, wie bespielsweise Google, sucht. Idealerweise trägt man es gleich 3 Mal ein, nämlich gleich noch als Post.

    Weiterhin denke ich aktiv über eine negative Feststellungsklage nach. Den Gerichtstand kann ich mir aussuchen, welcher natürlich bei mir sein wird, und der Herr Kallert respektive einer seiner Kollegen, darf den Weg zu mir antreten.

    Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass jeder Betroffen ähnliches tun würde, gar nicht auszudenken, wie oft der Mann unterwegs sein wird.

    Beschimpfungen und Beleidigungen bringen nichts, vielmehr sollten wir dafür sorgen, dass eine finale Regelung gefunden wird, um Massenabmahnungen Einhalt zu gebieten bzw. Ordnung zu schaffen und die Platzierung des Impressums auf Facebook genau zu fixieren.

  5. Vielen Dank für diesen Hinweis Heiko! Ich dann doch gleich mal ein Impressum auf Facebook integriert, damit ich keine Post von Binary Services GmbH bzw. der Kanzlei HWK bekomme.

    Mit den eigenen Erfahrungen, die ich beim Erstellen des Facebook Fanopage Impressum sammeln durfte, ist es nicht verwunderlich, das da jemand wie Binary Services GmbH, vertreten durch Kanzlei HWK, ein Geschäftsmodell aus diesem Hürdenlauf entwickelt.

    Mich, IT und Web erfahren, hat es 2 Stunden gekostet, bis das Impressum bei Facebook integriert war. Für Laien dürfte das unter Umständen fast unmöglich sein, ein Impressum zu integrieren.

    PS. Die Keyword Piraten werden diesen Scheiß’n Dreck auch noch ein wenig abhandeln. Mal sehen ob das der Firma Binary Services GmbH und der Kanzlei HWK gut bekommt.

  6. Uns hat es leider auch erwischt. Bitte um Statements, ob die Unterlassungserklärung wie oben angegeben zurückgeschickt werden kann (Crowd-Sourcing, wenn man so will).

    Eine Unverschämtheit, und das von einer IT-Firma, die sehr sehr viel anbietet. http://www.binary-services.de/leistungsverzeichnis/

    Jedenfalls bei Akte http://www.sat1.de/tv/akte/kontakt-zur-akte-redaktion melden. Der Shitstorm der Internetcommunity wird der Kanzlei und Binary Services in Karma-Manier genüge tun.

  7. Wir haben auch heute eine Abmahnung von HWK erhalten und sofort hier Hilfe gefunden: http://www.abmahnhelfer.de/
    Die Anwälte dort sind gerade dabei zu prüfen ob unrechtmässige Massenabmahnungen vorliegen und Vertreten uns ab sofort.
    Blischke und Konsorten sind wohl schon in Vergangenheit durch ähnliche Verfahren aufgefallen.
    Auf keinen Fall die Abmahnung unterschreiben, das kommt einem Schuldeingeständnis gleich… Gruß

  8. Wir haben heute auch eine Abmahnung bekommen. Wenn es weitere Informationen bezüglich der Massenabmahnung gibt und ggf. eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, gerne mehr Infos.

  9. Da die „richtige“ Position eines Impressums noch offen ist und um ganz sicher zu gehen, sprich bis es einen finalen Richterspruch gibt, setze ich ein Post mit dem Inhalt eines Impressums und zwar mit dem aktuellsten Datum. Damit wird das Impressum im Post immer direkt angezeigt.

    Dadurch sollte auch jedes mobile Gerät ein Impressum angezeigt bekommen.

    Hinweis: Um den Post garantiert als letzten Post zu definieren, reicht es nicht aus, ältere Impressum-Einträge mit einem aktuellen Datum zu versehen. Ich persönlich werde somit die älteren Beiträge löschen, welche dann durch einen neuen Eintrag zu ersetzt werden. Damit nicht zufällig ein Crawler vorbei kommt, wärend dieser Vorgang durchgeführt wird, werde ich erst einen neuen Post mit dem Inhalt eines Impressums verfassen und dann den alten Beitrag löschen.

  10. Auch ich habe gestern, am 15.08.2012, datiert vom 13.08.2012, eine Abmahnung von der Kanzlei HWK bekommen. Was das Impressum betrifft, bin ich ein wenig überfordert, denn bei facebook gibt es dafür keine Einstellungsmöglichkeit. Mein Impressum steht in der Beschreibung meines Unternehmens.
    Die Vollmacht für den Anwalt Hans-Werner Kallert enthält zwar eine vollmachtgebende Firma, jedoch weder deren Adresse und einen Vollmachtgeber, noch meine genauen Daten.

  11. Auch ich wurde abgemahnt. Weiß gerade nicht wirklich wie ich weiter vorgehen soll. Betreibe das ganze mehr als neben Verdienst für die Schule & kann mir einen Anwalt & Zahlung der Abmahnung definitiv nicht leisten :(. Bin für jeden Rat dankbar!
    Gruß, Johannes

  12. Mich hat es auch getroffen. Mich kotzt es an! Es kostet Zeit und Geld sich mich dem Mist auseinanderzusetzen. Wieso ist es in Deutschland möglich, dass solche Anwälte Ihren Beruf ausüben dürfen? Reine Geldmacherei! Welchen Schaden führe ich bitte der Fa. Binary Systems zu? Habe die Sache jetzt meinem Anwalt übergeben… aber billiger wird es dadurch nicht…

  13. Unsere GmbH hat auch erwischt.

    Screenshot vom Anwalt hat ein Scrolling, d.h. nicht die volle Seite. So kann jeder ein Teil ohne Impressum ausschneiden und abmahnen.

    Zusätzlich war auf der Facebook-Seite ein Link auf unsere Homepage, d.h. durch zwei Klicks konnte man das Impressum sehen. Zusätzlich war die Info-Unterseite auf Facebook mit den Kontaktdaten.

    Binary Services Website wurde nur vor kurzem mit WP/PHP erstellt. Akte 2012 ist informiert.

    Viel Spaß im Leben an Binary Services Team.
    Es ist nur Anfang.
    Profi-IT-Team

  14. ..auch bei mir ist gestern das Schreiben eingetrudelt. Ich bin für jeden Vorschlag offen, was eine Sammelklage gegen diese „Firma“ angeht.

    Es werden viele eingeschüchtert, es hat vor allem kleinere Unternehmen und Mittelständler getroffen. Das ist eine ganz miese Tour, sowas darf nicht einfach durchgehen. Es geht hier auch um Rechtsprinzipien die gewahrt werden müssen. Die stellen ein Konstrukt auf, dass gar keinen rechtlichen Sinn ergibt.

    Die Sammelklage sollte sich vor allem auf eine Schadensersatzforderung beziehen, den wir ALLE bekommen gerade unsere wertvolle Arbeitszeit von dieser Arbeitbeschaffungsmaßnahme gestohlen.

    Ich würde dafür 2 Tagessätze ansetzen. Diese Forderung sollte gebündelt werden. Ich finde es auch wichtig, rauszufinden, wie lange „binary-services.de“ schon besteht. Und was das Geschäft dieser Firma ist, ausser Geld von Abmahnungen von kleinen Unternehmern ohne Grund kassieren zu wollen.

    Grüße

    MP

  15. Ich habe auch eine solche Abmahnung von der oben genannten Rechtsanwaltskanzlei erhalten. Identischer Wortlaut und Firma. Ich werde auf die Abmahnung erstmal nicht reagieren. Bei mir ist auch ein unvollständiger Screenshot gemacht worden. Man kann die Buttons nicht vollständig erkennen, wo doch bei mir das Plugin drin ist für Impressum als Register/Button.

  16. mich hat es auch erwischt und auch ich werde Akte 2012 schreiben. Was ich im Endeffekt mache weiß ich noch nicht. Meine Frist wurde schon auf den 21.08. gesetzt. Ich würde eine Sammelklage wirklich befürworten. Man müsste sich nur einen Weg überlegen, alle Fälle zusammen zu bekommen. Die Verbraucherzentrale und auch die Wettbewerbszentrale habe ich bereits mündlich informiert, schriftlich wird folgen. Es wäre super, wenn alle dies tun würden, denn diesen beiden Stellen war dieser Fall noch nicht bekannt. Die IHK ist bereits darüber informiert und hat gesagt, am besten ersteinmal abwarten und aussitzen, dies halte ich persönlich aber doch für recht heikel….

    Grüße

  17. Hallo,

    ich habe i.S. Binary Services GmbH nachgeforscht.

    Binary Services GmbH
    Hauptstraße 24
    93128 Regenstauf
    Geschäftsführer: Florian Blischke und Marco Hahn

    Anscheinend war der Inhaber der Binary Services GmbH (Herr Blischke) schon mit anderem Firmennamen „BHIP reliable Netservices“ in gleicher Weise im Jahre 2010 tätig – damals Abmahnungen aus filesharing Plattformen.

    BHIP reliable Netservices
    Am Striegelhof 01
    D-93142 Maxhütte-Haidhof
    GF: Florian Blischke (Inhaber Beamer-Leih)

    Damals war Herzstück des gesamten Auskunftsverfahrens allem Anschein nach die eidesstattliche Versicherung durch den technischen Dienstleister BHIP. Die zum konkreten Fall gehörende eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der BHIP reliable Netservices, Herrn Florian Blischke, liegt vor.
    Darin wird versichert, dass Herr B. oder einer seiner Mitarbeiter „eine Übereinstimmung“ zwischen dem Originalwerk und der in der Tauschbörse befindlichen Datei festgestellt hat.

    http://www.heise.de/tp/artikel/33/33678/1.html
    http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/10/17/die-regensburger-log-spatzen-neue-besen-kehren-nicht-immer-gut/

    Mit freundlichen Grüssen
    Markus Reich

  18. Witzig ist zudem, dass die jetzt für Binary Services GmbH (Florian Blischke) tätige Rechtsanwaltskanzlei HWK woher stammt ?

    … aus Maxhütte-Haidhof – dem Sitz der alt bekannten BHIP reliable Netservices (Florian Blischke) …

  19. Wie mir mitgeteilt wurde, distanziert sich die Kanzlei IT-Recht von de Abmahnungen der Binary Services GmbH. Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel stellt klar, dass keinerlei Verbindung diesbezüglich besteht.

    Ferner wurde die Binary Services GmbH aufgefordert, den im Impressum befindlichen Eintrag, welcher eine Verbindung zur Kanzlei IT-Recht herstellte, zu entfernen.

  20. Also, ich habe erstmal die Fristen verstreichen lassen, will heißen, kein Geld, keine Unterlassungserklärung. Wenn ich nur einen Cent überweise, habe ich ein Schuldeingeständnis abgelegt, wenn ich nur meine Unterschrift abgebe, hab ich ebenso ein Schuldanerkenntnis abgelegt. Wenn ihr mich fragt, ist das der größte Humbug, den die da verbreiten, den es gibt. Überall im Internet, sogar bei t3n Magazin und andere Zeitschriften und Zeitungen wird darüber heiß diskutiert. Ich habe denen schon, wie man in meinem Blog lesen kann, geschrieben und einen Screenshot mit dem Button des Impressums geschickt. Außerdem ist es rechtlich gesehen, sehr umstritten mit facebook sowie auch anderen sozialen Netzwerken, weil die einfach keine korrekte Möglichkeit geben, diese Anforderungen zu erfüllen.

  21. Hallo, auch wir haben als Hobby-Unternehmer eine Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums erhalten. Nach Analyse unserer Log-Files, in der wir erfolgreich die IP-Adresse feststellen konnten, haben wir gesehen, das dort gezielt das Impressum und 2 andere Seiten aufgerufen wurden. Das war allerdings auch 2 Tage vor dem erstellten Screenshot. Wir sind noch am überlegen, wie wir das handhaben werden… Das Produktportfolio von Binary-Services erscheint mir, wie eine eben dahingeschmierte Seite, um möglichst viele Unternehmen wettbewerbsrechtlich zu belangen. Da sind ja flüchtige Schreibfehler zu finden…

  22. Hallo,

    dank der vielen Infos im Web haben wir befürchtet, dass eine so unterschriebene Unterlassungserklärung erst der Anfang sein könnte, den Herrschaften die nächsten 30 Jahre in die Fänge zu gehen. Zumindest der eine GF ist kein unbeschriebenes Blatt, was Massenabmahnungen angeht.
    Wir haben uns so entschieden: Brief vom Anwalt mit den Kernsätzen, dass wir nicht bereit sind, die angeforderte Unterlassungserklärung abzugeben, da es sich nach Recherche im Internet um eine rechtsmissbräuchliche und damit unzulässige Massenabmahnung handelt.
    Wir haben auf unserer facebook Seite ein Impressum, das auf dem Screenshot nicht zu sehen ist und übernehmen daher auch keine Kosten. Wir behalten uns die Einleitung sämtlicher rechtlicher Schritte unter Einschluss strafrechtlicher Schritte vor.
    Mal sehen, ob etwas nachkommt.

  23. Servus zusammen,
    wir haben heute auch den netten Brief bekommen, sogar per Einwurf Einschreiben.

    Erstmal danke für die ganzen Infos. War einiges bei was Hilfreich ist. Was mir ganz über Aufgestoßen ist, ist das wir ein Impressum haben unter den Info Bereich direkt unter unserer Beschreibung. Aber was noch dreister ist ist der Screenshot, der Zeigt eigentlich nur den Screen wenn man nicht eingelogged ist. Daher kann der jeniege mein Impressum auch nicht sehen. Man beachte bei dem Screen den oberen Header Bereich dort ist noch der Login status und darunter die Info das man sich einloggen muss um sich mit uns zu Verbinden.

    Wie kann man dan einfach jemanden Abmahnen wenn man noch nicht mal die richtige Fan-Site betreten hat.

    Das wollte ich einfach mal schreiben, dass ihr mal wisst und euch euren Screen anschaut.

    Gruss
    Patrick

  24. Mich hat es auch erwischt !

    Nur ich habe keine Angst von den AW oder vor der Fa.
    Angst einjagen kann jeder der lügen kann.

    Auf KEINEN Fall so die Unterlassungspfilchterklärung unterschreiben !!!

    Ich habe ein Brief an den AW geschrieben.

    a) Er muss mir nachweisen das ein Vertrag oder sonstige Vereibahrungen zwischen Fa. und mir stadtgefunden haben,

    b) das mangelde Nachweise vorhanden sind,

    c) sein Auftraggeber muss die AW-Kosten Zahlen,

    d) ich habe die Fa. eine Rechnung für meine Überprüfung geschickt. Wenn die mir nicht Zahlen gebe ich an das Mahngericht weiter.

    Also Kopf Kopf hoch und gegn die unternehmen.

    Laut Polizei, befinden sich in eine grau Zone und man kann keine Anzeige machen, da immer noch eine Dienstleistung ist, aber es ist eine versteckter Betrug was man nicht nachweisen kann.

  25. @Patrick Niehsen, ich muss dich leide zum Teil entäuschen.

    Wenn eine Facebook Seite veröffentlicht wird und ist für jeder Mann (ohne Anmeldung) sichtbar, ist das Impressum Pflichtig !

    Das man das Impressum auf den „Info Bereich“ des Faceboock schreibt, wie bei Ihnen und bei mir der Fall ist, ist richtig.

    Das Rechtsanwalt, diesen Bereich nicht gesehen hat, ist nicht unseren Problem. Es gibt bestimmt günstige Weiterbildungen das der Anwalt besuchen kann um das Facebook kennen zu lernen.

    Ich kann mir vorstellen das ein versuchter Betrug ist und hat das Gestetz § 263 StGB verlezt.

  26. Hallo zusammen

    Auch bei mir kam gestern so ein Brief von der Kanzlei.
    Ich habe es gleich meinem Anwalt weitergegeben und der meinte, auf keinen Fall sowas unterschreiben, nur wenn es modifiziert ist.
    Außerdem habe ich selbst etwas in Facebook und anderen Seiten nachgeforscht und das Ergebnis lautet:
    Ist man bei Facebook als „Lokales Ladengeschäft“ eingetragen, stehen Anschrift, Tel-Nr und öffnungszeiten im Info-Bereich.
    Ist man als Unternehmen/Organisation eingetragen, dann steht das Impressum automatisch auf der ersten Seite im Info-Bereich (wenn man es eingetragen hat).
    Bei allen anderen, muß man erst auf Info klicken, damit man es sieht (Wie bei mir auch).

    Mein Anwalt wird Gegenklage einreichen, weil es
    1. Nicht möglich ist, das Impressum bei einem Lokalen Geschäft im Info-Bereich anzuzeigen
    2. Das Impressum laut Zitat: „Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden.“
    3. Der Screenshoot unvollständig ist.
    4. Weil das Impressum bei mir auf der Info-Seite ganz oben vorhanden ist.

    MfG
    M. Göde

  27. Hallo

    Endlich habe ich eine Seite im Netz gefunden, dass das einbinden eines Impressum-Reiters in Facebook gaaaaanz leicht mach.
    Hier mal der Link:
    computerfachmagazin.de/internet/tutorial-impressum-bei-facebook-erstellen-505

    Es ist wirklich kinderleicht und wenn dazu jemand Hilfe braucht, dann stehe ich Ihm oder Ihr gerne zur Verfügung…
    Wegen so nem Schmarrn solche Schwierigkeiten, dass muß nicht sein.

    Wen es interessiert, so schaut auf meiner Facebook-Seite der Reiter aus.
    http://www.facebook.com/Goede.Grafik.und.EDV

    MfG
    M. Göde

  28. Es wird Zeit, dass man Abmahnungsmissbrauch als BETRUG sieht!

    Es wird Zeit das niemand mehr dafür zahlt und die Zahlungen vollständig verweigert!

    Es wird Zeit das die Gesetze vollständig gändert werden damit solche betrüger kein Geld mehr verdienen!!!

  29. Hallo zusammen,
    ich habe heute zähneknirschend bezahlt. In einer Email an den RA habe ich erklärt, dass ich mein Impressum entsprechend abgeändert habe. Sollte es zu einer Sammelklage kommen, bin ich gerne mit dabei. Alleine wollte ich das Risiko nicht tragen, da meine Unternehmung auch mehr Hobby ist. Dennoch habe ich mich ebenfalls an die Akte-Redaktion gewandt und auch die BILD informiert. Mein Versuch, mich zu wehren und andere zu warnen.

  30. Hallo,
    letztes Jahr bekam ich auch eine Abmahnung wegen Facebook Impressum von der Binary Services GmbH. Gestern, am 05.04.2013 kam bei mir Post von der Kriminalpolizei Amberg an. Hier wurde mir mitgeteilt das gegen die Binary Services GmbH wegen Betruges ermittelt wird und ich diesbezüglich eine Zeugenaussage machen sollte. Außerdem war noch ein Fragebogen mit dabei.

    Leider hatte ich damals eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und deshalb frage ich mich ob diese auch ungültig werden würde nachdem die Binary Services GmbH wegen Betrug verurteilt wurde falls dies der Fall sein sollte.

    1. Offensichtlich erhielten auch weitere Betroffene diesen Äußerungsbogen zur Klärung, ob die im August 2012 versendete Abmahnung, aus deren Sicht rechtswidrig war.

      Ich bin kein Jurist, jedoch dürfte modifizierte Unterlassungserklärung dennoch Bestand haben. Allerdings würde ich mir eine definitive Aussage bei einem Rechtsanwalt einholen.

  31. Es ist wirklich schrecklich wie leicht es in Deutschland ist Rechtsmittel zu missbrauchen und Massenabmahnungen zu verschicken. Hoffentlich wird dieser „GMBH“ ganz schnell das Handwerk gelegt. Die Gesetze müssten wirklich mal so geändert werden das Abmahnungen nur noch dann möglich sind wenn jemand wirklich Schaden anrichtet und nicht bereits nach kleinsten Fehlern. Meiner Meinung nach hätte es sicherlich auch völlig genügt die Mitbewerber mal höflich darauf hin zu weisen. Ich persönlich würde niemals eine Abmahnung verschicken ohne mit dem entsprechenden Konkurrenten vorher Kontakt aufzunehmen. Klagen kann man im Nachhinein schließlich immer noch wenn alle Mittel einer gütlichen Einigung nicht wirken.
    Wenn es nach mir gehen würde dann wären Abmahnungen immer nur dann zulässig wenn trotz vorheriger Kontaktaufnahme nicht regaiert wird. Jeder Mensch kann schließlich mal versehentlich (kleine) Fehler machen. Es gibt viele Dinge die wesentlich schlimmer sind als kleine Fehler im Impressum. Sollte jemand wirklich keine Kontaktdaten haben dann hat er auch keinen Wettbewerbsvorteil da ja auch potentielle Kunden nicht wissen wie sie diese Person oder diese Firma überhaupt kontaktieren können.

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